Informationen zu den Vorbereitungen für die Konformitätserklärung zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR):
Unsere Rolle – Verpackungshersteller:
Gemäß PPWR sind wir lediglich der Lieferant von Verpackungsmaterial und fertigen ausschließlich nach Kundenspezifikation.
Auf Verlangen erstellen wir Lieferantenerklärungen mit Daten des produzierten Artikels:
-Aussage über das Design for Recycling (DFR)
-Aussage zu Rezyklatanteil (PCR) -was bei Wellpappe und Vollpappe nicht notwendig ist
-Bestätigung zu Stoffbeschränkungen: REACH- und SVHC-Konformität, keine absichtlich
eingesetzten PFAS, Schwermetalle und sonstige verbotenen Stoffe.
-Falls keine anderslautende Erzeugerkennzeichnung verlangt wird, drucken wir aktuell auf
Umverpackungen die Standard-Kennzeichnung mit RESY- und PAP20-Zeichen.
Alle PPWR-Pflichten die unseren Verantwortungsbereich als Hersteller von Verpackungen betreffen, sind durch unsere Lieferantenerklärung abgedeckt.
Rolle des Kunden – Inverkehrbringer:
Der Kunde trägt als Inverkehrbringer befüllter Verpackungen die Gesamtverantwortung der PPWR-Konformität des Endproduktes. Diese umfasst:
-Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Registrierung, Lizensierung Mengenmeldungen
bei den zuständigen Behörden und Abfallbeseitigungsunternehmen.
-Erklärung zum Verpackungsdesign, Produktschutz, Leerraumanteil, Erzeugerkennzeich-
nung und alle weiteren Pflichten als Inverkehrbringer befüllter Verpackungen.
-Erstellung der PPWR-Konformitätserklärung
Kurz gesagt: Sperrhake-Verpackungen – Die Schachtel® erstellt eine Lieferanten-erklärung zum hergestellten Artikel.
Die regulatorische Gesamtverantwortung der PPWR-Konformität liegt beim Inverkehrbringer befüllter Verpackungen.
Mit der PPWR besteht aktuell ein Zustand „regulatorischer Unschärfe“. Der Gesetzgeber und wir arbeiten parallel an der „laufenden Konkretisierung der Umsetzungspraxis.“
Stand: 8.06.2026, Ralph-Uwe Sperrhake